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Allianz Flexi Immo (WKN: 979733) geschlossen – Anlegern steht erheblicher Kapitalverlust bevor Verjährung droht!

Die Krise der offenen Immobilienfonds zieht immer weitere Kreise nun ist erneut ein Dachfonds in Schieflage geraten. Der immer wieder befürchtete Schritt zur Schließung des Allianz Flexi Immo wurde nunmehr durch die Allianz Global Investors (AGI) in einer Pressemitteilung vom 18.04.12 bestätigt. Wie die AGI mitteilte, hätten in den vergangenen 15Monaten zu viele Investoren ihr Geld abgezogen – die Rede ist von mehr als 200 Millionen Euro -, womit das Liquiditätspolster weitgehend aufgezehrt sei. Da das verbliebene Vermögen des Dachfonds nunmehr nahezu ausschließlich in offenen Immobilienfonds stecke, habe die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt werden müssen. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl von Zielfonds des Allianz Flexi Immo, in die dieser als Dachfonds investierte, selbst von Schließungen oder Liquidationen betroffen ist.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, um die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bei den Anteilen an dem Allianz Flexi Immo  handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des WpHG, bei denen die Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung gegenüber den Banken Tag genau innerhalb von 3 Jahren verjähren!  Aber auch nach diesen 3 Jahren ist die Geltendmachung von Ansprüchen noch möglich, soweit Anleger von ihrer Bank über nicht  erhaltene Provisionen (sog. Kick-Backs) etc. aufgeklärt wurden. In diesen Fällen der vorsätzlichen Falschberatung gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist.

Es ist daher möglicherweise notwendig, umgehend verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, zumindest aber eine Überprüfung der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche vorzunehmen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden. Alternativ können Sie uns auch unverbindlich den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausgefüllt zusenden (Fax/Email/Post).

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos, Schließungsrisikos und Abwicklungsrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.

Der Allianz Flexi Immo eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken/Versicherungen üblicherweise angepriesen, konservatives Investment, wie die Wertverluste und die nunmehr eingetreten Schließung des Fonds deutlich machen. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital nebst Zinsen zurück erhalten würde.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage, sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

 

 

 

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