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AXA Immoselect wird abgewickelt –Anlegern steht erheblicher Kapitalverlust bevor - Verjährung droht!

Die Rechtsanwaltskanzlei Bogdanow & Kollegen vertritt zahlreiche geschädigte Anleger des AXA Immoselect.

Der immer wieder befürchtete Schritt zur Liquidation des AXA Immoselect wurde nunmehr von dem Fondsmanagement beschlossen. Nachdem bereits zuvor vier große offene Immobilienfonds in die geordnete Abwicklung geschickt wurden (P2 Value, DEGI Europa, KanAm US-GrundInvest, und TMW Immobilien Weltfonds), hat das Fondsmanagement diese Maßnahme nunmehr auch für den AXA Immoselect beschlossen. Die Fondsgeschäftsführung musste diesen Schritt vollziehen, da im Falle einer Wiedereröffnung keine ausreichende Liquidität sichergestellt werden konnte.

Der Fonds wird nun bis zum Oktober 2014 aufgelöst und die Immobilienerlöse im 6-monatigen Turnus an die Anleger ausgezahlt. Angesichts der Erlössituation bei dem anderen offenen Immobilienfonds, die sich in Liquidation befinden, ist jedoch äußerst zweifelhaft, ob das Fondsmanagement marktgerechte Preise erzielen wird. Bei dem DEGI Europa sind erhebliche Verluste für die Anleger bereits abzusehen.

Der AXA Immoselect wurde vielen Anlegern als sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet ist, empfohlen, ohne auf ein ganz erhebliches Kapitalverlustrisiko hinzuweisen. Zudem sind die Anleger von den beratenden Banken nicht über die Gefahr einer Schließung aufgeklärt worden. Der Anteilswert wurde bereits in der Vergangenheit erheblich abgewertet. Diese Abwertung wird sich nach der Liquidationsmitteilung höchstwahrscheinlich noch verstärken. Betroffene Anleger müssen nun mit hohen Verlusten rechnen.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Verjährung droht !

Bei den Anteilen an dem AXA Immoselect handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des WpHG, bei denen die Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung gegenüber den Banken Tag genau innerhalb von 3 Jahren verjähren !!!   

Aber auch nach diesen 3 Jahren ist die Geltendmachung von Ansprüchen noch möglich, soweit Anleger von ihrer Bank nicht  über erhaltene Provisionen (sog. Kick-Backs) etc. aufgeklärt wurden. In diesen Fällen der vorsätzlichen Falschberatung gilt die kenntnisabhängige  dreijährige Verjährungsfrist.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/ den Vermittler und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft geprüft werden können. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Der offene Immobilienfonds AXA Immoselect eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment. Bereits die Abwertung des Fonds und die nunmehr angekündigte Schließung bzw. Abwicklung machen dies deutlich. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. 

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Totalverlustrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Auch soweit Rückvergütungen geflossen sein sollten (sog. Kick-Back Zahlungen), traf die beratenden Banken gegenüber den Anlegern eine Aufklärungsverpflichtung.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht 

Christian Bogdanow

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