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Der US-Grundinvest Fonds von KanAm ist am Ende

Wieder einmal sind Ihre Erwartungen als Anleger enttäuscht worden. Der KanAm US-Grundinvest Fonds (WKN 679181 / ISIN DE0006791817) ist in die Krise geraten und wird nun abgewickelt. Aus der Kündigungserklärung ist zu entnehmen, dass das Verfahren zur Auflösung des Sondervermögens vorsieht, den Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Sondervermögens abzüglich der noch durch das Sondervermögen zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten an die Anleger zu verteilen.

Zwar haben Großväter schon empfohlen, in Immobilien zu investieren und geflügelte Worte wie "Grundbuch statt Sparbuch" machten die Runde. Als sichere Geldanlage war dieser Immobilienfonds wieder einmal nicht geeignet. Auch wenn Immobilien oft als krisensicher gelten, können sie doch nicht immer den Schwankungen und Krisen des Marktes Stand halten. Nun bleibt nur abzuwarten, wie hoch der Verlust für Sie als Anleger am Ende sein wird. Geplant ist derzeit, 10 von 17 Immobilien zu veräußern. Aufgrund der Verjährungsproblematik ist aber zügiges Handeln anzuraten. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach spätestens drei Jahren nach dem Erwerb der Anteile am US-Grundinvest Fonds von KanAm.

Zu fragen ist daher, ob Ihnen diese Risiken in ausreichender Weise offengelegt wurden oder eine fehlerhafte Beratung Sie zu Schadensersatz berechtigt.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/ den Vermittler und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft geprüft werden können.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.  Der offene Immobilienfonds KanAm US-Grundinvest eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment. Bereits die Abwertung des Fonds und die nunmehr angekündigte Schließung bzw. Abwicklung machen dies deutlich. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Totalverlustrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Auch soweit Rückvergütungen geflossen sein sollten (sog. Kick-Back Zahlungen), traf die beratenden Banken gegenüber den Anlegern eine Aufklärungsverpflichtung.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind. Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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