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P2 Value wird abgewickelt - Anleger bangen um ihr Geld - VerjäEhrung droht

Klage wegen Kapitalverlust wird vorbereitet

Am Montag hat nach KanAm (GrundInvest) und Aberdeen (Degi Europa) bereits der dritte Anbieter die Abwicklung eines Fonds verkündet: Die US-Bank Morgan Stanley löst ihren P2 Value auf - und reagiert damit auf die prekäre Marktsituation. Der P2 Value war im November 2005 mit einem Volumen von knapp 1,7 Milliarden Euro gestartet. Im Oktober 2008 wurde die Anteilsscheinrücknahme vorübergehend ausgesetzt, wobei diese "Schließung" von offenen Immobilienfonds laut Gesetz maximal für einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgen kann. Da von dem ursprünglichen Volumen von knapp 1,7 Milliarden Euro sind nur noch 852 Millionen Euro übrig sind, hätte der P2 Value die gesetzlich vorgeschrieben Öffnung im Oktober 2010 daher wohl nicht verkraftet. Nach der nunmehr bekannt gegebenen Abwicklung des Fonds, drohen den den Anlegern nunmehr herbe Verluste. Der Anteilswert wurde bereits in der Vergangenheit erheblich abgewertet. Diese Abwertung wird sich nach der Mitteilung, dass der Fonds nunmehr abgewickelt wird, höchstwahrscheinlich noch verstärken.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern sich kurzfristig beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/Vermittler und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft geprüft werden können. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls jetzt schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren. Dabei ist auch unerheblich, ob die Anteile gehalten oder jetzt über den Zweitmarkt verkauft würden, denn der Differenzbetrag könnte in diesem Fall immer noch gegenüber der Bank geltend gemacht werden.

Der offene Immobilienfonds P2 Value eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesenes, konservatives Investment. Bereits die Abwertung des Fonds und die nunmehr angekündigte Schließung bzw. Abwicklung machen dies deutlich. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Totalverlustrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Auch soweit Rückvergütungen geflossen sein sollten (sog. Kick-Back Zahlungen), traf die beratenden Banken gegenüber den Anlegern eine Aufklärungsverpflichtung.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage, sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen Kapitalanlagerecht ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.   Clemens Philipp Lemke, LL.M.
Rechtsanwalt / Fachanwalt   Rechtsanwalt
Christian Bogdanow   Philipp Lemke

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