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Fehlerhafte Brustimplantate: Betroffenen Frauen drohen Revisionsoperationen - Schadensersatz und Schmerzensgeld möglich!

Die französische Aufsichtsbehörde für Medizinprodukte (Afssaps) und das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat 2010 die Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothése (nachfolgend PIP), aus dem Handel nehmen lassen und einen Rückruf veranlasst. Auch das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) hat am 23.12.2011 vor den Implantaten der Firma PIP gewarnt. Aufgrund des hohen Risikos einer gesundheitsgefährdenden Rissbildung waren Vertrieb und Verwendung von PIP-Brustimplantaten bereits im April 2010 europaweit untersagt worden. Zwischenzeitlich war darüber hinaus bekannt geworden, dass bei PIP-Brustimplantaten illegal minderwertiges Industriesilikon verwendet wurde. Dies unterliegt nicht denselben strengen Qualitätsanforderungen wie medizinisches Silikon. Die unsachgemäße Verwendung von Industriesilikon führte zu einer stark erhöhten Revisionsquote. Die verwendeten Billigimplantate von PIP und den baugleichen Produkten der niederländischen Firma Rofil Medro Nederland B.V., hätten niemals in Deutschland als Medizinprodukt zugelassen werden dürfen, da eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von dem sachfremd verwandten Silikon ausging.

Wie sich nun herausstellte, sind von diesem Rückruf auch tausende deutscheFrauen mit Brustimplantaten der Hersteller PIP und Rofil Medro betroffen.  Die Folge ist, dass sich betroffene Patienten gegebenenfalls einem erneuten Eingriff unterziehen müssen, der neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen kann. Patienten mit den entsprechenden Brustimplantaten drohen unter Umständen schwerwiegende Revisionsoperationen und je nach Zustand des Implantats möglicherweise Schäden an dem umliegenden Brustgewebe.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Fehlerhafte Brustimplantate" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Wir vertreten bundesweit geschädigte Patienten. Es kommen hier – ja nach Ausgestaltung des Falles – sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt, dem Hersteller des Silikons (Lieferant an PIP bzw. Rofil Medro) und gegen dem TÜV Rheinland in Betracht.

Den Ärzten ist vielfach der Vorwurf zu machen, dass Sie die Patienten nicht ordnungsgemäß über die Gefahr eines Silikonbrustimplantats und die immer bestehende Möglichkeit der Beschädigung des Implantats aufgeklärt haben. Daneben sind betroffene Patienten von den Ärzten erst im Jahr 2012 von der Fehlerhaftigkeit der Brustimplantate informiert worden, obwohl dieser Umstand bereits 2010 bekannt war. Auch dieses Informationsdefizit kann gegebenenfalls Schadensersatzansprüche begründen, da das Industriesilikon in dieser Zeit schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursacht haben kann.

Dem Hersteller des Industriesilikons ist der Vorwurf zu machen, dieses Produkt in Kenntnis der sachfremden Verwendung (als Medizinprodukt) an PIP bzw. Rofil Medro geliefert zu haben. 

Dem TÜV Rheinland, der den fehlerhaften Medizinproduktennach Prüfung  eine CE-Zertifizierung erteilt hat, ist schließlich vorzuwerfen, dieses Zertifikat zu Unrecht erteilt zu haben, da die Implantate nicht denjenigen Standards entsprachen, die an ein Medizinprodukt zu stellen sind. 

Frauen, denen ein solches fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde, sollten die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Dabei stehen geschädigten Patienten sowohl Schmerzensgeldansprüche, als auch Ansprüche auf Ersatz der sonstigen Kosten zu (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall).

Im Falle eines Behandlungsfehlers bzw. eines fehlerhaften Medizinproduktes, sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhalts- Aufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in München, mit Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam bieten können. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Fehlerhafte Brustimplantate" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Telefonisch stehen wir Ihnen unter 040/60940847 zur Verfügung. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Christian Bogdanow

 

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